1. Allen unseren Geschäften liegen die nachfolgenden Bedingungen
zugrunde, soweit nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen (CMR = Übereinkommen
über den Beförderungsvertrag im internationalen Güterverkehr.)
Abweichende Abreden oder Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie im
Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Wir sind berechtigt, andere Unternehmer
zur Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtung einzu-schalten.
2. Verträge, deren Durchführung der Erlaubnis oder Genehmigung der
zuständigen Behörde bedürfen, insbesondere gemäß
§§ 29 Abs. 3 und 46 StVO in Verbindung mit §§ 18 Abs.
1 Satz 2, 22 Abs. 2 und 4 StVO sowie 70 StVZO, werden unter der aufschiebenden
Bedingung der Erlaubnis oder Genehmigung geschlossen. Gebühren und Kosten,
die durch behördliche Aufwendungen oder behördliche Auflagen sowie
sonstige behördlich angeordnete Sicherheitsvorkehrungen bedingt sind,
sowie Polizeigebühren trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes
vereinbart wurde.
3. Wir sind vorbehaltlich der Vorschriften des HGB berechtigt, unter Ausschluß
von Schadenersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zu transportierende Gut in einem
für die Durchführung des Auftrages bereiten und geeigneten Zustand
zur Verfügung zu halten. Ferner hat er die richtigen Maße, Gewichte
und besonde-ren Eigenschaften des Gutes (zum Beispiel Schwerpunkt, Art des
Materials usw.) sowie die Anschlagpunkte für den Fall von Kranarbeiten
rechtzeitig vor der Verladung anzugeben. Zubehörteile und Beiladungen
des Auftraggebers, wie zum Beispiel gefüllte Diesel- und Benzintanks,
Lacke und ätzende Substanzen, die unter die Gefahrgutverordnung Straße
fallen, sind vor dem Transport durch den Auftraggeber zu entfernen. Wir, bzw.
das von uns für den Transport eingesetzte Personal, sind berechtigt,
derartige Gegenstände, ohne Zustimmung des Auftraggebers jederzeit zu
entfernen. Verletzt der Auftraggeber die vorgenannten Verpflichtungen, so
haftet er für die daraus entstehenden Schäden und Aufwendungen,
die insbesondere bei uns entstehen. Das von uns eingesetzte Personal ist an
Weisungen nicht gebunden. Der Auftraggeber darf nach Auftragserteilung ohne
unsere Zustimmung dem von uns eingesetzten Personal keine Weisungen erteilen,
die von den vertraglichen Vereinbarungen in Art und Umfang abweichen. Verletzt
der Auftraggeber diese Verpflichtung, hat er alle daraus entstehenden Schäden
zu übernehmen.
5. Von uns übernommene Aufträge über die Beförderung von
Gütern sind Frachtverträge im Sinne des HGB. Wir haften ausschließlich
nach den Bestimmungen des CMR. Ausgeschlossen von der Haftung sind unvorhersehbare,
entferntere Schäden durch Verzögerung und Nichteinhaltung von Terminen,
Ausfall von Fahrzeugen, Geräten oder Arbeitsvorrichtungen oder durch
ähnliche Sachverhalte sowie durch Streik oder Straßensperren sowie
höhere Gewalt. Die Haftung für jeden materiellen und immateriellen
Schaden ist auch dann ausgeschlossen, wenn die vorgesehenen Verkehrs-, Abfahrts-
und Zufahrtswege die Beförderung unmöglich machen. Diese Umstände
entbinden den Auftraggeber nicht von der Zahlung des Beförderungsentgeltes.
6. Zum Be- und Entladen sind jeweils zwei Stunden frei, jede weitere angebrochene
Stunde wird mit 90,00 EUR plus Mehrwertsteuer berechnet
7. Wir weisen darauf hin, dass unsere Fahrer grundsätzlich die Bootsplane/Persenning
für den Transport abnehmen, da diese durch den Fahrwind beschädigt
werden könnte. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, den Sie uns
bitte auch schriftlich mitteilen, lassen wir die Bootsplane/Persenning selbstverständlich
auch montiert, können dann jedoch keine Haftung übernehmen.
8. Die Zahlung: Bar Kasse oder mittels bankbestätigtem Scheck. Eine Aufrechnung
oder Zurückbehaltung ist nicht zulässig, es sei denn, daß
das Zurückbehaltungsrecht aufgrund einer Gegenforderung ausgeübt
wird, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruht bzw. der Auftraggeber
eine Gegenforderung zur Aufrechnung stellt, die unbestritten oder rechtskräftig
ist.
9. Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Ansprüche,
gleich aus welchem Rechtsgrund. Auf sie können sich auch alle mit der
Durchführung des Auftrages beauftragten und befaßten Erfüllungsgehilfen
berufen. Wir übernehmen keine Haftung für unverpackte Gegenstände
sowie Zubehörteile.
10. Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselklagen - ist Münster.
Alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies
gilt auch für ausländische Auftraggeber. Unsere Geschäftsbedingungen
sind auch für alle Folgetransporte bindend. Sind einzelne Bestimmungen
dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Wir bemühen uns, Ihre Wünsche sorgfältig zu erfüllen.
Wegen der Besonderheit und der technischen Anforderung im Großraumverkehr,
bzw. bei der Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen
und Gewichten, weisen wir jedoch noch einmal ausdrücklich darauf hin,
daß eine Haftung für eine Einhaltung vorgesehener oder beabsichtigter
Termine ausgeschlossen ist und die Übernahme des Auftrages selbstverständlich
im übrigen voraussetzt, daß auf den vorgesehenen Verkehrs-, Abfahrts-
und Zufahrtswegen die Beförderung möglich ist.
Stand: Dezember 2007
SL-Yachttransporte + Service
SL
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